Bei der Kontrolle einer Luftfrachtsendung am Flughafen Leipzig/Halle stellte der Zoll am 14. März 2023 zwei Tukanschnäbel und eine Kette mit zehn Zähnen eines Kaimans sicher. Das Paket kam aus Brasilien und sollte über Deutschland nach Großbritannien verschickt werden.
Bereits bei der Kontrolle des Röntgenbildes konnten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Durch das Öffnen des Pakets entdeckten die Beamten neben Dekoartikeln und einer Decke auch eine Kette mit mehreren Zähnen sowie zwei große bunte Schnäbel. Ein daraufhin erstelltes Gutachten bestätigte, dass die Zähne von einem Glattstirnkaiman und die Schnäbel von Dottertukane stammen.
Beide Tierarten sind in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet. Aus diesem Grund sind die Einfuhr und auch die Durchfuhr nur mit den artenschutzrechtlichen Dokumenten möglich. Diese konnten zu der aufgegriffenen Sendung nicht vorgelegt werden. Ohne die entsprechenden Dokumente stellen die Einfuhr und Durchfuhr einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.