Die 68-jährige Geschädigte wurde telefonisch von einem ihr unbekannten Mann kontaktiert, welcher sich als Rechtsanwalt ausgab und ihr mitteilte, dass sie bei der SCHUFA Schulden habe. Daraufhin überwies die Geschädigte zur Abwendung dieser vermeintlichen Schulden 4.850 Euro auf ein ausländisches Konto.
Bei einem erneuten Anruf des angeblichen Rechtsanwaltes wurde der Seniorin mitgeteilt, dass sie 90.000 Euro gewonnen habe und für die Gewinnauszahlung eine Kaution von 9.000 Euro ebenfalls auf ein ausländisches Konto überweisen solle. Der ausgefüllte Überweisungsträger wurde durch die zuständige Bank nicht bearbeitet und die Seniorin über den möglichen Betrug informiert, so dass ihr kein weiterer Schaden entstanden ist.
Beachten Sie die Tipps der Polizei und lassen auch Sie Telefonbetrüger abblitzen!
Schenken Sie telefonischen Gewinn-Versprechungen keinen Glauben – insbesondere wenn die Einlösung des Gewinns an Bedingungen geknüpft ist! Leisten Sie keinerlei Vorauszahlungen auf versprochene Gewinne – ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals von einer Vorauszahlung abhängig machen!