Insgesamt 3 Haftbefehle vollstreckten Beamte der Bundespolizei am gestrigen Tag bei Kontrollen im Bereich Reitzenhain. Eine davon endete in der JVA.
Eine 40-jährige Slowakin wurde im Rahmen der Binnengrenzfahndung nach ihrer Einreise aus Tschechien angehalten und kontrolliert. Ihre fahndungsmäßige Überprüfung ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera wegen Diebstahls. Sie war zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200,00 Euro + 105,50 Euro Verfahrenskosten oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt worden
Da sie die Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde sie in die JVA Chemnitz eingeliefert.
Im weiteren Verlauf wurden zwei rumänische Staatsangehörige einer Kontrolle unterzogen, welche jedoch für Beide ein besseres Ende hatte.
Zunächst wurde bei der Kontrolle eines 24-jährigen Rumänen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz festgestellt. Wegen unerlaubten Aufenthaltes hatte er noch eine Geldstrafe von insgesamt 277,50 Euro zu zahlen. Da er diese begleichen konnte, entging er einer Einlieferung in die JVA. Dort hätte er eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen.
Kurz darauf stellten die Beamten bei der Kontrolle eines 40-jährigen Rumänen einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Steuerhinterziehung fest. Er hatte noch eine offene Geldstrafe von 1.132,50 Euro zu begleichen. Er konnte diese ebenfalls vor Ort zahlen und umging somit einer Einlieferung in die JVA.