Chemnitz – Vollstreckung Haftbefehl und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Gegen 00:45 Uhr am 28. April 2023 wurde ein 37-jähriger Deutscher im Hauptbahnhof Chemnitz durch eine Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei dem Datenabgleich wurde festgestellt, dass die Person durch die Staatsanwaltschaft Berlin zu einer Strafvollstreckung ausgeschrieben war. Der Deutsche wurde vorläufig festgenommen und zur Wache der Bundespolizeiinspektion Chemnitz verbracht.

Bei der Durchsuchung der Person wurden unter anderem eine Folie mit Cannabisharz, ein Cliptütchen mit Metamphetamin, sowie ein Glasröhrchen für den Konsum der Drogen aufgefunden.

Da der Mann die Strafe des Haftbefehls in Höhe von 800,-EUR sowie die Verfahrenskosten von 302,54EUR begleichen konnte, wurde er im Anschluss auf freien Fuß belassen, allerdings mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.