Die zahlreichen Besucherinnen und Besucher an der Talsperre Neunzehnhain II in der Nähe der Gemeinde Pockau-Lengefeld (Erzgebirgskreis) führen dazu, dass sich bei Neuschnee und tiefen Temperaturen auf der Mauerkrone ein fester Schnee- und Eisbelag bildet. Dadurch kann die Bauwerksmesstechnik auf der Mauerkrone nur mit hohem Aufwand für die routinemäßigen Überwachungskontrollen zugänglich gemacht werden.
Durch den festgetretenen Schnee an der Brüstung verringert sich zudem die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Absturzsicherungen. Damit ist die Sicherheit von Besuchern nicht mehr gewährleistet. Deshalb ist die Mauerkrone der Talsperre Neunzehnhain II ab sofort vorübergehend bis zur Änderung der Witterungsverhältnisse für die Öffentlichkeit gesperrt.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen bittet dafür um Verständnis sowie darum, die aus den o. g. Gründen notwendige Sperrung der Mauerkrone zu respektieren, die im Trinkwasserschutzgebiet geltenden Bestimmungen zu beachten und Rettungs- und Forstwege freizuhalten.
Bestimmungen im Trinkwasserschutzgebiet
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Deshalb ist es besonders geschützt. In Trinkwasserschutzzonen gelten strenge Regeln. So ist das Befahren von Waldwegen mit Autos, Motorrädern, Mopeds u. ä. nicht erlaubt. Zudem dürfen die öffentlichen Wege von Spaziergängern und Radfahrern nicht verlassen werden. Es gilt ein Flugverbot für Drohnen und andere unbemannte Flugkörper. Alle Arten von Wassersport, offenes Feuer und Campen sind nicht erlaubt. Müll und Hundekot darf im Trinkwasserschutzgebiet nicht hinterlassen werden.