Gleich zweimal in Folge hat der Stadtordnungsdienst dank intensiver Kontrollen mehrere Personen bei der eimerweisen Entnahme von großen Mengen Bärlauch aus dem Auwald und dem dazugehörigen Naturschutzgebiet Burgaue erwischt. Die Bediensteten der Inspektion West/Südwest ertappten sowohl am 12. Februar als auch am 13. Februar mehrere Personen auf frischer Tat.
Zum Zeitpunkt der Kontrollen hatten diese bereits etliche Bärlauchpflanzen ausgegraben. Im ersten Fall verstauten die mutmaßlichen Diebe ihre Beute in fünf Zehn-Liter-Eimern und im zweiten Fall in zwei Zehn-Liter-Eimern. Die entnommenen Jungpflanzen hatten ein Gewicht von circa 40 Kilogramm. Die Bediensteten ermittelten schließlich gemeinsam mit der Polizei die Identitäten der mutmaßlichen Diebe und leiteten entsprechende Verfahren ein.
Grundsätzlich gilt: Wer größere Mengen (Einkaufsbeutel, Säcke) Bärlauch ernten möchte, muss das Einverständnis des Waldeigentümers und der Naturschutzbehörde einholen. Für die gewerbliche Nutzung ist in jedem Fall eine Genehmigung erforderlich. So regelt es die sogenannte Handstraußregelung im Naturschutzgesetz.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können nach Paragraf 52 Sächsisches Waldgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro und in besonders schweren Fällen mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Vermeintlich illegale Sammelaktionen können der Einsatzstelle unter Tel. (0341) 123-8888 gemeldet werden.