Im Einklang mit Entscheidungen in anderen Bundesländern und angesichts der aktuellen positiven Corona-Infektionslage soll in Sachsen die Isolationspflicht für Corona-positiv getestete Menschen zum 3. Februar 2023 aufgehoben werden. Dies schlägt Gesundheitsministerin Petra Köpping dem Kabinett nach Beratung mit Expertinnen und Experten im Gesundheitsstab sowie anderen Ressorts vor. Zudem sollen alle verbliebenen landeseigenen Corona-Maßnahmen enden.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Alle Corona-Kennzahlen zeigen nach wie vor eine positive Entwicklung. Wir befinden uns nach Einschätzung der Fachleute auf dem Weg in die endemische Phase. Eine heftige Winterwelle ist nach Aussagen von Experten nicht mehr zu erwarten. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, dass wir die staatliche Anordnung der Isolation für Corona-Infizierte aufheben und einen Schritt in Richtung Normalität gehen. Wir setzen dann auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger. Grundsätzlich gilt wie bei anderen Infektionen auch: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig.«
Masken- und Testpflichten bis zum 3. Februar weitestgehend beenden
Zudem schlägt Staatsministerin Köpping dem Kabinett vor, die verbliebenen landeseigenen Masken- und Testpflichten ebenfalls zum 3. Februar zu beenden. Konkret betrifft dies Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete und Obdachlose, Frauen-, Kinder- und Männerschutzeinrichtungen sowie den Maßregelvollzug.
Gesundheitsministerin Köpping: »Aus infektiologischer Sicht besteht keine Notwendigkeit mehr für diese staatlich vorgegebenen Maßnahmen. Darin waren wir uns im Gesundheitsstab einig. Aber natürlich kann und sollte sich weiterhin jeder und jede selbst mit einer Maske schützen, insbesondere in Innenräumen, wo es eng ist und kein Abstand gehalten werden kann. Im Übrigen helfen Schutzmasken auch gegen andere Infektionen.«
Kommenden Dienstag soll das Kabinett abschließend darüber beraten.
Die bundesweit einheitlich geregelten Masken- und Testpflichten unter anderem in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten dagegen weiterhin. Bis zum 2. Februar gilt zudem bundesweit die Maskenpflicht im Fernverkehr.
Gesundheitsministerin Köpping: »Nach einhelliger Meinung unserer Expertinnen und Experten sollten diese bundesweit gültigen Masken- und Testpflichten in den Gesundheitseinrichtungen ebenfalls zeitnah aufgehoben werden. Diese können selbst einschätzen, wo sie mittels Hausrecht in besonders gefährdeten Bereichen Schutzmaßnahmen für sinnvoll erachten. Daher fordere ich die Bundesregierung auf, diese Corona-Maßnahmen zu beenden.«